Eine Dienstreise endet längst nicht immer mit dem letzten Meeting. Nach einem Termin, für den die Anreise ohnehin erfolgt ist, möchten viele Mitarbeitende die verbleibende Zeit zunehmend gern für sich nutzen, etwa für einen freien Tag am Zielort, ein Wochenende zum Erkunden der Stadt oder die Nachreise der Familie. Diese Verbindung von Beruflichem und Privatem hat einen Namen: Bleisure Travel.
Für Travel- und Office-Manager:innen wird das Thema zu einer festen Planungsaufgabe. Private Verlängerungen werden häufiger angefragt und brauchen eine verlässliche Regelung. Dabei entsteht ein Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht der Wunsch der Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität, auf der anderen Seite stehen klare Anforderungen an Kosten, Zuständigkeiten, Genehmigung, Versicherung und Buchung.
Dieser Beitrag zeigt, wie Unternehmen Bleisure Travel organisieren können, ohne geschäftliche und private Reiseanteile bei Kosten, Zuständigkeiten und Reiserichtlinien zu vermischen.
Der Begriff Bleisure Travel setzt sich aus den englischen Wörtern „business“ und „leisure“ zusammen. Gemeint ist die Kombination einer geschäftlich veranlassten Reise mit Freizeitanteilen. Der berufliche Anlass bleibt dabei der Ausgangspunkt, die private Zeit kommt hinzu.
In der Praxis kann Bleisure unterschiedliche Formen haben: Mal verlängern Mitarbeitende ihren Aufenthalt nach einer Konferenz um einige Tage, mal reisen sie für einen freien Tag früher an. Auch ein Wochenende am Zielort oder die Nachreise von Partner:in und Familie fallen darunter.
Bleisure Travel lässt sich klar von verwandten Reiseformen abgrenzen: Eine klassische Dienstreise umfasst ausschließlich den geschäftlichen Anlass. Anders verhält es sich bei einer Workation. Hier arbeiten Mitarbeitende ortsflexibel von einem frei gewählten Ziel aus, verbunden mit Urlaub in derselben Region. Entscheidend ist: Während des Aufenthalts wird weiterhin gearbeitet. Bei Bleisure Travel hingegen folgt auf den Arbeitsanteil ein klar abgegrenzter Freizeitanteil.
Hinter der wachsenden Nachfrage steht ein Wandel der Erwartungen. Eine gute Work-Life-Balance und ein gewisses Maß an Selbstbestimmung zählen für viele Mitarbeitende heute auch beim Reisen. Da Dienstreisen zum Arbeitsalltag gehören, prägen sie mit, wie Angestellte ihren Arbeitgeber wahrnehmen, und werden so zu einem Teil der Employee Experience.
Wird auf diese Erwartungen eingegangen, profitieren beide Seiten. Mitarbeitende erleben Dienstreisen positiver, und für Unternehmen entstehen spürbare Vorteile bei Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und nicht zuletzt bei der Nachhaltigkeit.
Damit aus diesem Potenzial gelebte Praxis wird, braucht es eine zentrale Rolle, nämlich die der Travel-Manager:innen. Bei ihnen laufen die Fäden zusammen. Sie sorgen dafür, dass Bleisure Travel steuerbar, buchbar und sauber abrechenbar bleibt.
Der Reiz von Bleisure liegt darin, dass alle Beteiligten profitieren. Geschäftsreisende gewinnen Zeit zur Erholung, sammeln persönliche Erlebnisse am Zielort und erleben attraktive Reiseziele mit überschaubarem Aufwand, da die Anreise bereits dienstlich erfolgt. Für Unternehmen entsteht daraus ein Mehrwert, der über die reine Mitarbeiterzufriedenheit hinausgeht.
Diese Herausforderungen sind keine Hindernisse, sondern schlicht Punkte, die eine durchdachte Regelung berücksichtigen sollte. Bleisure bleibt damit gut planbar, sobald Prozesse und Verantwortlichkeiten klar definiert sind.
Bleibt Bleisure Travel dem Einzelfall überlassen, entsteht schnell Unsicherheit, bei Mitarbeitenden ebenso wie in der Abrechnung. Verlässlicher ist eine klare Regelung über die Reiserichtlinien. Eine Bleisure Policy gibt allen Beteiligten Orientierung und schafft gleichzeitig den nötigen Spielraum.
Eine solche Richtlinie beantwortet die wesentlichen Fragen vorab. Sie legt fest, welche Reisetypen und Destinationen für eine private Verlängerung infrage kommen und wie viele private Tage zulässig sind (z. B. bis zu zwei Tage je Reise). Außerdem klärt sie, welche Kosten das Unternehmen übernimmt und welche die Mitarbeitenden selbst tragen. Hinzu kommen Belegpflichten, Hinweise zum Versicherungsschutz sowie der Umgang mit Sonderfällen.
Auch Begleitpersonen gehören in die Policy. Reisen Partner:in oder Familie mit, sollten Regelungen zu zusätzlichen Zimmern und privaten Transfers vorliegen. Zudem braucht es einen Umgang mit Ausnahmen wie Routenänderungen, verlängerten Aufenthalten oder privaten Zwischenstopps.
Bei Bleisure stellt sich vor allem eine Frage: Welche Reisekosten gehören zur Dienstreise und welche zum privaten Aufenthalt? Eine saubere Antwort darauf erspart später viele Rückfragen.
Klar dem geschäftlichen Anteil zuzuordnen sind in der Regel die Übernachtungen während der Termintage, dienstliche Transfers und die Meetingkosten. Privat zu tragen sind dagegen Zusatznächte, Freizeitaktivitäten, private Upgrades sowie sämtliche Kosten für Begleitpersonen.
Etwas mehr Aufmerksamkeit verdient der Rückflug. Verschiebt sich die Abreise durch die private Verlängerung, kann er teurer, günstiger oder gleich teuer ausfallen. Maßgeblich ist dann die Differenz zum ursprünglich notwendigen Rückreisedatum. Ein Vergleichsangebot für den rein dienstlichen Rückflug macht etwaige Mehrkosten nachvollziehbar und gut dokumentierbar.
Damit die Abgrenzung im Alltag funktioniert, sind getrennte Rechnungen, eindeutige Belege und korrekt zugewiesene Kostenstellen entscheidend. Viele Hotels stellen private Zusatzleistungen auf Wunsch separat in Rechnung. Das ist ein kleiner Schritt, der die Abrechnung spürbar erleichtert.
Ein klarer Ablauf macht aus dem Sonderfall eine gelebte Routine. Vier Schritte haben sich bewährt:
Je früher der Wunsch nach Bleisure Travel im Prozess sichtbar wird, desto reibungsloser läuft alles Weitere. Eine frühzeitige Planung sichert außerdem günstigere Tarife und verlässliche Zimmerkontingente. Im Idealfall fügt sich der Ablauf nahtlos in die bestehende Organisation von Geschäftsreisen ein und hält den Aufwand für alle Beteiligten gering.
Ein verbreitetes Missverständnis lautet, Bleisure Travel sei dasselbe wie eine Workation. Das ist nicht der Fall. Wird während des verlängerten Aufenthalts nicht gearbeitet, handelt es sich um Freizeit oder Urlaub, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Daraus folgt, dass Urlaubstage, Wochenenden und freie Tage sauber dokumentiert werden müssen. So bleibt für alle nachvollziehbar, wann der dienstliche Teil endet und der private beginnt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Versicherungsschutz. Für den geschäftlichen Reiseanteil, also die eigentliche Auswärtstätigkeit, greifen Duty of Care und in der Regel die betriebliche Absicherung. Der private Anteil dagegen ist davon nicht automatisch abgedeckt. Hier lohnt es sich, vorab zu klären, ob die Firmenreiseversicherung den privaten Teil einschließt, ob eine private Reiseversicherung greift oder ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist. Ein kurzer Abgleich mit dem Versicherer schafft Klarheit, bevor die Reise beginnt.
Bei einem Bleisure-Trip kommt dem Hotel eine besondere Rolle zu, denn es muss zwei Welten verbinden: die Anforderungen des Geschäftstermins und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden an ihren freien Tagen.
Auf der geschäftlichen Seite zählen eine zentrale Lage, eine gute Verkehrsanbindung, schnelles WLAN, durchdachte Arbeitsbereiche und bei Bedarf Meetingräume. Für die Freizeit kommen Angebote hinzu, die zum Verweilen einladen, etwa ein gutes Restaurant, eine einladende Bar, Fitness- oder Wellnessbereiche sowie hilfreiche Empfehlungen zum Erkunden der Umgebung.
Mindestens ebenso wichtig sind flexible Services. Getrennte Rechnungen für den geschäftlichen und den privaten Aufenthalt, unkompliziert buchbare Verlängerungsnächte, eine Gepäckaufbewahrung sowie flexible Check-in- und Check-out-Optionen erleichtern Bleisure Travel erheblich.
Genau hier setzen die Häuser der The Chocolate on the Pillow Group (COTP) an. Unsere Business-Hotels verbinden professionelle Arbeitsumgebungen mit Angeboten für entspannte Stunden nach Feierabend. Für Travel-Manager:innen lassen sich Geschäftsreisen, Gruppenbuchungen und private Verlängerungen so unter einem Dach koordinieren.
Im Reisealltag bleibt oft wenig Zeit, jeden Schritt einzeln zu bedenken. Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Prüffragen und eignet sich als wiederkehrende Vorlage für jede geplante Bleisure-Reise.
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Prüffrage |
Erledigt |
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Ist der geschäftliche Reiseanlass dokumentiert? |
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Wurde der private Reiseanteil vor der Buchung beantragt und genehmigt? |
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Sind Urlaubstage, freie Tage oder mögliche Remote-Work-Anteile geklärt? |
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Sind geschäftliche und private Kosten sauber getrennt? |
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Sind private Zusatzkosten vor der Buchung transparent ausgewiesen? |
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Sind Hotel, Flug, Zusatznächte und etwaige Begleitpersonen korrekt abgerechnet? |
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Sind Versicherungsschutz, Notfallkontakt und Duty-of-Care-Fragen geklärt? |
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